Unfallschadenregulierung

Hinweis:
Natürlich ist es angenehmer, wenn Sie mit mir über Ihren Verkehrsunfall in meiner Kanzlei sprechen können. Aber manchmal fehlt Ihnen die Zeit oder es muss schnell gehen.
Rufen Sie mich in diesen Fällen einfach an!
Ich nehme Ihre Informationen für die Unfallschadenregulierung auch gerne telefonisch entgegen.
Alternativ steht Ihnen mein Kontaktformular für die Übermittlung der Informationen zur Verfügung.

Unfallschadenregulierung durch den Fachanwalt

Ich rate Ihnen, nach einem Verkehrsunfall die Schadenabwicklung unbedingt in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts für Verkehrsrecht zu legen. Vertrauen Sie nicht ohne Weiteres dem Schadenmanagement des Haftpflichtversicherers des Unfallgegners.

Sein Interesse ist es, den Schaden so günstig wie möglich für sich zu entschädigen. Die ist aber nicht Ihr Interesse. Bei mir können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen geltend gemacht werden, die Ihnen nach der Rechsprechung zustehen. Verschenken Sie also nichts! Bei mir genießen Sie zudem den Vorteil, dass ich mich um alle kümmere. Von Anfang an haben Sie eine verlässliche Information über die erfolgreich durchsetzbare Haftungsquote.

Wichtig ist: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Selbst wenn Sie eine Teilschuld am Zustandekommen des Unfalls trifft und Sie deshalb nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt verlangen können, müssen Sie auch nicht teilweise auf den Anwaltskosten sitzen bleiben. Vereinbaren Sie mit mir eine "Bezahlung auf Basis der zu erwartenden Haftungsquote" und es fallen nur solche Anwaltskosten an, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen sind.

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